Rentenversicherungsarten

Rentenversicherungen

Die gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr dazu aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eigenverantwortliches Handeln ist gefragt.

Renten- und Lebensversicherungen bieten garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.

 

Basisrente

Die Basisrente ist ein privates Vorsorgeprodukt, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert:
Der Kunde schließt einen Vorsorgevertrag mit garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung ab. Im Alter erhält der Versicherte lebenslang eine monatliche Rente (Leibrente).

 

Selbstständige, aber auch Festangestellte, können mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.
 

Zunächst wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Basisrente ist aber auch für viele andere Vorsorgesparer eine gute Lösung. Sie wird vom Staat steuerlich gefördert.

 

Riester-Rente

Die gesetzliche Rente reicht in Zukunft nicht mehr dazu aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eigenverantwortliches Handeln ist gefragt. Der Staat hat aus diesem Grund die Riester-Rente entwickelt.

 

Diese Form der privaten Altersvorsorge wird durch staatliche Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert.

Vor allem Familien und Bezieher geringer Einkommen profitieren von den Zuschüssen, die der Staat zahlt.

 

Egal ob geringes, mittleres oder hohes Einkommen, viele Menschen – Frauen wie Männer – profitieren von der Riester-Förderung. Dazu wurden verschiedene Arten der staatlichen Unterstützung entwickelt:

 

betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Rechtsanspruch: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser Teile ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.

Steuervorteile: Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen.

Vorteile für den Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.

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