Wie es nach einem Unfall weitergeht

Wie es nach einem Unfall weitergeht

 

Schilderung des Unfallgeschehens:

Am einfachsten funktioniert die Schilderung des Unfallgeschehens

mit dem Europäischen Unfallbericht
​Alle wichtigen Daten werden dabei abgefragt:

• Ort, Zeitpunkt und die Kennzeichen der am Unfall

   beteiligten Fahrzeuge notieren

• Namen und Anschrift von Unfallgegner und Zeugen

  aufnehmen

• Unfallstelle – wenn möglich – markieren und fotografieren

 

Zentralruf der Autoversicherer:

Der Zentralruf der Autoversicherer sagt dem Geschädigten,

ob und bei wem der Unfallgegner versichert ist,

gegebenenfalls verbindet er ihn sofort. Der Geschädigte

muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich selbst bei

seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern

kann direkt von der Versicherung Schadenersatz verlangen

(www.zentralruf.de). Die gebührenfreie Servicerufnummer

lautet: 0800-2502600.

 

Mietwagen während der Reparaturzeit:

Beim Thema Mietwagen sollte der Geschädigte klären, ob

und in welchem Umfang der Versicherer des Unfallverursachers

die Kosten für einen Mietwagen übernehmen kann.

 

Niemals ein Schuldanerkenntnis unterschreiben

Auch wenn die Schuldfrage aus Laiensicht klar scheint.

Die Unfallbeteiligten sollten niemals ein Schuldanerkenntnis 

unterschreiben, denn die Beurteilung des Falls übernimmt 

die Versicherung. Im Streitfall entscheiden die Gerichte.

 

Kontakt

Versicherungsbüro

Roland K. Jäger

Bergweg 3

97705 Burkardroth

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Tel.  09734 934 1456

 

mobil 0174 323 5189

 

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