Unfallabsicherung 

Kinder sind lebhaft und manchmal auch tollpatschig. Deshalb haben wir die übliche Definition für einen Unfall stark erweitert und vor allem auf die Bedürfnisse von Kindern angepasst.
Als Unfälle gelten beispielsweise auch:

  • Vergiftungen durch die Einnahme fester oder flüssiger Stoffe (inkl. Nahrungsmittel)
  • Infektionskrankheiten durch Tiere (z.B. durch Zecken)
  • Allergische Reaktionen durch Insektenstiche oder -bisse
  • Ansteckung mit den Infektionskrankheiten Typhus, Cholera, Tuberkulose, Masern, Mumps, Röteln und Kinderlähmung
  • Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen diese Infektionskrankheiten
  • Sonnenbrand oder -stich

Für die individuelle Absicherung Ihres Kindes stehen darüber hinaus eine Vielzahl leistungsstarker Komponenten zur Verfügung:

 

Invaliditätsleistung

Wenn durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität eintritt, ist es wichtig, finanziell unterstützt zu werden. Mit der Invaliditätsleistung können anfallende Mehraufwendungen bezahlt werden.

Lebenslange Unfallrente

Bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 % leisten wir monatlich und lebenslang die vereinbarte Unfallrente. Das bedeutet: Monat für Monat zusätzliche finanzielle Sicherheit, falls infolge der Invalidität nur noch eingeschränkt gearbeitet werden kann.

Schulausfallgeld

Wenn die Schule aufgrund eines Unfalls für längere Zeit nicht besucht werden kann und ein Privatlehrer erforderlich ist, werden diese Kosten, gestaffelt von 20 EUR bis 50 EUR pro Tag, für bis zu 18 Monate übernommen.

Rooming-in

Liegt das Kind im Krankenhaus werden bis zu 5.000 EUR für die Kosten des „Rooming-in" (Unterbringung im Krankenhaus für ein Elternteil) übernommen.

Haushaltshilfe/

Tagesbetreuungsperson

Einem Elternteil ist ein Unfall zugestoßen und muss deshalb im Krankenhaus bleiben. In diesem Fall leisten wir bis zu 60 EUR pro Tag für eine Haushaltshilfe bzw. Tagesbetreuungsperson.

Gipsgeld

Mit Sofortleistung, praktisch als Schmerzensgeld, in Höhe von 300 EUR bei schweren Brüchen.

Helmgeld

20%ige Leistungserhöhung bei Verkehrsunfällen mit einem vom Kind gesteuerten Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad) wenn ein Helm getragen wurde.

Kontakt

Versicherungsbüro

Roland K. Jäger

Bergweg 3

97705 Burkardroth

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